Die
nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und NBC Ferienhaus Betreuungs Service
Greetsiel.
Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch.
1. Allgemeines
Das von Ihnen gemietete Ferienobjekt ist nicht unser Eigentum. Wir sind lediglich als Vermittler im Namen und auf Rechnung des Wohnungseigentümers tätig. Wir sind bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit der Vermittlung stehenden Rechtsgeschäfte für den Eigentümer abzuwickeln.
Ein Mietvertrag kommt ausschließlich mit dem Eigentümer zustande und wird lediglich im Auftrag übermittelt.
Zahlungen, Zahlungsbedingungen sind durch den Eigentümer geregelt und gewünscht.
Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das Konto der Eigentümer.
2. Buchung/ VermittlungNach erfolgter Vermittlung erhalten Sie von uns eine Vermittlungsbestätigung/ Rechnung in Form eines Mietvertrages der im Auftrag der Eigentümer, durch uns für sie versendet wird.
Die Zahlungsbedingungen und Formalitäten wie Stornierung, Rücktritt werden dort in den AGB´s gesondert erläutert.
Die Eigentümer werden durch uns über eine erfolgte Vermittlung informiert.
Wichtig! Vertragspartner ist in jedem Fall der einzelne Eigentümer, der im Mietvertrag Namentlich mit Anschrift genannt wird. Ebenfalls werden Zahlungen ausschließlich auf das benannte Eigentümerkonto geleistet.
Dies schließt die Informationspflicht und Betreuungspflicht durch uns, gegenüber Ihnen nicht aus.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen zusätzlich den Abschluß einer Rücktritts Versicherung
NBC Ferienhaus Betreuungs Service
Nadine Nowak-Hellwig
Kapitänsring 19
26736 Greetsiel
Tel: 04926 - 926470 Fax: 04926 - 926471
Flaschenpost: ben.nowak.hellwig@ewetel.net
Weiter Informationen s. Impressum
Zusatz Informationen
Hier stellen wir Ihnen als reine Information vorab schon einmal die vom Deutschen Tourismus Verband empfohlenen Buchungsbestimmungen vor. Quelle: Deutscher Tourismus Verband
Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.
Johann Wolfgang von Goethe
Verträge, Storno und Preisdarstellung
Gastaufnahmevertrag
Sobald
der Gast bei Ihnen bucht, schließt er einen Gastaufnahmevertrag bzw.
Beherbergungsvertrag ab. Dabei spielt es keine Rolle ob der Vertrag
mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Der Gast führt die Buchung
auch für alle anderen mitreisenden Personen aus, soweit dies
ausdrücklich vereinbart wurde. Wir empfehlen eine schriftliche
Buchungsbestätigung vom Gast unterschreiben zu lassen.
Vereinbarte Leistungen
Welche
Leistungen vom Beherbergungsbetrieb und vom Gast vereinbart wurden,
ergibt sich aus den Angaben im Buchungsangebot, den Katalogangaben
sowie der Buchungsbestätigung.
Vertragseinhaltung
Beherbergungsbetrieb
und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Es gilt der
Grundsatz „gebucht ist gebucht“. Der Vermieter hat dem Gast die
gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und der Gast ist
verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.
Rücktritt/Storno
Ein
kostenfreier Rücktritt des Gastes ist daher ausgeschlossen. Reist der
Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom
Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt
der Absage, Ihnen den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten
Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B.
Wäsche, Frühstück, Strom, Heizung.
Der Vermieter seinerseits
macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Gast die gebuchte
Unterkunft - z.B. wegen Überbuchung - und auch keine adäquate
Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann.
Nach der gültigen Rechtssprechung sind als ersparte Aufwendungen folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen:
20 % bei Übernachtung mit Frühstück
30 % bei Halbpension
40 % bei Vollpension.
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden 10 - 20 % pauschal abgezogen.
Sie
als Gastgeber sind aber verpflichtet, Ihren Schaden so gering wie
möglich zu halten und das Zimmer/die Wohnung wenn möglich weiter zu
vermieten. Sie müssen sich das Ersparte auf die Stornogebühr anrechnen
lassen.
Wenn der Gast Ihnen nachweisen kann, dass Sie keinen
(durch Weitervermietung) oder einen wesentlich geringeren Schaden
hatten, muss er keine bzw. deutlich geringere Stornokosten zahlen.
Leistungserbringung
Auch
für Sie als Gastgeber sind die vertraglich vereinbarten Leistungen
verbindlich. Sie haben die Leistungen so zu erbringen wie es im Katalog
angeboten und vereinbart wurde. Dazu gehört als allererstes die
Bereitstellung der zugesagten Unterkunft. Falls Sie aus Versehen ein
Zimmer doppelt vergeben haben, sollten Sie unverzüglich für
gleichwertigen oder besseren Ersatz sorgen, denn der Gast ist
berechtigt Schadensersatz zu verlangen.
Preise
Bei
Beherbergungsbetrieben ist es international üblich die Preise pro
Zimmer anzugeben, in Deutschland dagegen werden die Preise pro Person
angegeben. Bei Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern wird der Preis pro
Wohneinheit und Zeitdauer der Nutzung (z.B. Tagespreis, Wochenpreis)
angegeben.
Preisdarstellung
Erstaunlicherweise finden sich in
den Urlaubskatalogen die unterschiedlichsten Preisdarstellungen: mal
inklusive Nebenkosten, mal zuzüglich Nebenkosten. Dabei wurde vom
Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung
bzw. eines Ferienhauses bei der Preisangabe den Endpreis angeben muss.
Der DTV empfiehlt dies auch bei der Vermietung von Privatzimmern.
Das
heißt, der vom Beherbergungsbetrieb angegebene Endpreis muss alle
pauschalen, in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten wie Strom, Wasser,
Gas, Heizung, Endreinigung und Bettwäschenutzung enthalten.
Der
Vermieter kann Verbrauchskosten dann gesondert in Rechnung stellen,
wenn dem Gast die Möglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechung z.B.
für Strom, Wasser, Gas, Heizung geboten wird. In diesem Fall muss ein
Zähler vorhanden sein und korrekt abgerechnet werden.
Bei
Bettwäsche und Endreinigung ist eine gesonderte Abrechnung möglich,
wenn dem Gast die Nutzung des Angebotes deutlich von vornherein
freigestellt wird. Er kann also wählen, ob er die Endreinigung bezahlt
oder selber saubermacht.
Ob die Kurtaxe in den Endpreis mit
eingerechnet werden muss oder nicht ist umstritten. Der DTV empfiehlt
die Kurtaxe getrennt vom Mietpreis zu berechnen.Nach der gültigen
Rechtssprechung sind als ersparte Aufwendungen folgende Prozentsätze
pauschal abzuziehen:
20 % bei Übernachtung mit Frühstück
30 % bei Halbpension
40 % bei Vollpension.
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden 10 - 20 % pauschal abgezogen.
Sie
als Gastgeber sind aber verpflichtet, Ihren Schaden so gering wie
möglich zu halten und das Zimmer/die Wohnung wenn möglich weiter zu
vermieten. Sie müssen sich das Ersparte auf die Stornogebühr anrechnen
lassen.
Wenn der Gast Ihnen nachweisen kann, dass Sie keinen
(durch Weitervermietung) oder einen wesentlich geringeren Schaden
hatten, muss er keine bzw. deutlich geringere Stornokosten zahlen.
Leistungserbringung
Auch
für Sie als Gastgeber sind die vertraglich vereinbarten Leistungen
verbindlich. Sie haben die Leistungen so zu erbringen wie es im Katalog
angeboten und vereinbart wurde. Dazu gehört als allererstes die
Bereitstellung der zugesagten Unterkunft. Falls Sie aus Versehen ein
Zimmer doppelt vergeben haben, sollten Sie unverzüglich für
gleichwertigen oder besseren Ersatz sorgen, denn der Gast ist
berechtigt Schadensersatz zu verlangen.
Preise
Bei
Beherbergungsbetrieben ist es international üblich die Preise pro
Zimmer anzugeben, in Deutschland dagegen werden die Preise pro Person
angegeben. Bei Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern wird der Preis pro
Wohneinheit und Zeitdauer der Nutzung (z.B. Tagespreis, Wochenpreis)
angegeben.
Preisdarstellung
Erstaunlicherweise finden sich in
den Urlaubskatalogen die unterschiedlichsten Preisdarstellungen: mal
inklusive Nebenkosten, mal zuzüglich Nebenkosten. Dabei wurde vom
Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung
bzw. eines Ferienhauses bei der Preisangabe den Endpreis angeben muss.
Der DTV empfiehlt dies auch bei der Vermietung von Privatzimmern.
Das
heißt, der vom Beherbergungsbetrieb angegebene Endpreis muss alle
pauschalen, in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten wie Strom, Wasser,
Gas, Heizung, Endreinigung und Bettwäschenutzung enthalten.
Der
Vermieter kann Verbrauchskosten dann gesondert in Rechnung stellen,
wenn dem Gast die Möglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechung z.B.
für Strom, Wasser, Gas, Heizung geboten wird. In diesem Fall muss ein
Zähler vorhanden sein und korrekt abgerechnet werden.
Bei
Bettwäsche und Endreinigung ist eine gesonderte Abrechnung möglich,
wenn dem Gast die Nutzung des Angebotes deutlich von vornherein
freigestellt wird. Er kann also wählen, ob er die Endreinigung bezahlt
oder selber saubermacht.
Ob die Kurtaxe in den Endpreis mit
eingerechnet werden muss oder nicht ist umstritten. Der DTV empfiehlt
die Kurtaxe getrennt vom Mietpreis zu berechnen.
Buchungs AGB´s nach den Vorschriften, bzw. Anregungen Quelle DTV - Deutscher tourismus Verband e.V.
Verträge, Storno
Gastaufnahmevertrag
Sobald der Gast gebucht hat, schließt er einen Gastaufnahmevertrag bzw. Beherbergungsvertrag ab. Dabei spielt es keine Rolle ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Der Gast führt die Buchung auch für alle anderen mitreisenden Personen aus, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Zusendung eines Mietvertrages ist gleichzeitig als Buchungsbestätigung zu sehen.
Erst wenn diese gegeben wurde, in welcher Form auch immer, übersenden wir einen Mietvertrag.
Vereinbarte Leistungen
Die Leistungen entsprechen den Leistungsbeschreibungen des Angebots und den vereinbarten Rahmenbedingungen
Vertragseinhaltung
Beherbergungsbetrieb und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“. Der Vermieter hat dem Gast die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.
Rücktritt/Storno
Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist daher ausgeschlossen. Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, Ihnen den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Frühstück, Strom, Heizung.
Der Vermieter seinerseits macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Gast die gebuchte Unterkunft - z.B. wegen Überbuchung - und auch keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann.
Von einer Bezahlung des anteiligen Mietpreises kann Abstand genommen werde, wenn das stornierte Objekt andersweitig vermietet werden kann.
Bei einem Rücktritt des Gastes ohne besonderen Grund, nach erfolgter Buchung fallen Stornogebühren in Höhe von
100,00 Euro an.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.